Sachkundebestätigung - Ausbildung nach V-NISSG 03.12.2024
03.12.2024
Beginn: 09:00 Uhr
Die Veranstaltung findet statt:
Sprache:
Land:
Gemäss: V-NISSG
Sprache:
Land:
Gemäss: V-NISSG
800,00
CHF zzgl. 8.10% MwSt
800,00 CHF inkl. 8.10% MwSt
800,00 CHF inkl. 8.10% MwSt
Ausbildung: SACHKUNDEBESTÄTIGUNG
nach V-NISSG Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a für Veranstaltungen ohne Laserstrahlung im Publikumsbereich nach V-NISSG Art. 12
Veranstaltungsort:
Winkler Livecom
Nordstrasse 1
5610 Wohlen
Mit Mittagspause zur eigenen Gestaltung
nach V-NISSG Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a für Veranstaltungen ohne Laserstrahlung im Publikumsbereich nach V-NISSG Art. 12
Veranstaltungsort:
Winkler Livecom
Nordstrasse 1
5610 Wohlen
Mit Mittagspause zur eigenen Gestaltung
Erfolgreicher Abschluss berechtigt zur Durchführung von Veranstaltungen mit Laserstrahlung ausdrücklich ohne Publikumsbestrahlung
Die Ausbildung wird durchgeführt durch:
Laserworld (Switzerland) AG
Die Laserworld (Switzerland) AG ist eine anerkannte Prüfungsstelle für Sachkundebestätigungen / Sachkundenachweise für Veranstaltungen mit Laserstrahlung gemäss V-NISSG und ist im Verzeichnis des Eidgenössischen Departement des Inneren EDI entsprechend gelistet (EDI-V vom 26.06.2020)
Sachkundebestätigung, rechtlicher Rahmen:
Neuregelung in der Schweiz betreffend Lasershows: Am 27.02.2019 hat der Bundesrat die Verordnung über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) erlassen. Diese konkretisiert die Anforderungen, die im NISSG definiert wurden.
Danach ist ab Dezember 2020 für jede Durchführung einer Lasershow ein Bediener mit Sachkunde erforderlich. Diese Sachkunde ist zweistufig definiert:
Sachkundebestätigung nach V-NISSG
Die Sachkundebestätigung kann durch Besuch eines eintägigen Seminars und Bestehen der Prüfung erworben werden. Sie befähigt zur Durchführung von Lasershows ohne Publikumsbestrahlung.
Sachkundenachweis nach V-NISSG
Der Sachkundenachweis kann durch Besuch eines viertägigen Seminars und Bestehen der Prüfung erworben werden. Sie befähigt zur Durchführung von Lasershows ohne und mit Publikumsbestrahlung.
Der Befähigte mit Sachkundebestätigung kann auch eine Lasershow mit Publikumsbestrahlung durchführen, wenn ein Befähigter mit Sachkundenachweis diese vorbereitet und eingerichtet, sowie den Inhaber der Sachkundebestätigung unterwiesen hat.
Die V-NISSG konkretisiert die Anforderungen, die sich aus dem NISSG ergeben, und regelt Verantwortlichkeiten neu. Für Bediener von Showlaser-Systemen speziell gibt es neue Regelungen, die sich folgendermassen gliedern:
V-NISSG Art. 12 Veranstaltung ohne Laserstrahlung im Publikumsbereich
1.) Wer eine Veranstaltung ohne Laserstrahlung im Publikumsbereich durchführt, an welcher eine Lasereinrichtung der Klasse 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 betrieben wird, muss dafür eine Person nach Absatz 2 Buchstabe a einsetzen.
2.) Die Person, welche die Lasereinrichtung betreibt, muss:
a. über eine Sachkundebestätigung nach Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a oder einen Sachkundenachweis nach Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe b verfügen;
b. die Vorgaben nach Anhang 3 Ziffer 1.1 einhalten;
c. dem BAG spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung über dessen Meldeportal die Angaben nach Anhang 3 Ziffern 2.1 und 2.2 melden.
Neuregelung durch die V-NISSG als Ablösung der SLV
Die V-NISSG löst ab Dezember 2020 die SLV ab. Eine zentrale Neuerung dabei ist, dass die Anzeige von Lasershows nicht mehr auf kantonaler Ebene erfolgt (oder sogar auf Gemeindeebene, wie in einigen Kantonen gehandhabt), sondern auf Bundesebene direkt an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) über ein zentrales Meldeportal.
Die Ausbildung wird durchgeführt durch:
Laserworld (Switzerland) AG
Die Laserworld (Switzerland) AG ist eine anerkannte Prüfungsstelle für Sachkundebestätigungen / Sachkundenachweise für Veranstaltungen mit Laserstrahlung gemäss V-NISSG und ist im Verzeichnis des Eidgenössischen Departement des Inneren EDI entsprechend gelistet (EDI-V vom 26.06.2020)
Sachkundebestätigung, rechtlicher Rahmen:
Neuregelung in der Schweiz betreffend Lasershows: Am 27.02.2019 hat der Bundesrat die Verordnung über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) erlassen. Diese konkretisiert die Anforderungen, die im NISSG definiert wurden.
Danach ist ab Dezember 2020 für jede Durchführung einer Lasershow ein Bediener mit Sachkunde erforderlich. Diese Sachkunde ist zweistufig definiert:
Sachkundebestätigung nach V-NISSG
Die Sachkundebestätigung kann durch Besuch eines eintägigen Seminars und Bestehen der Prüfung erworben werden. Sie befähigt zur Durchführung von Lasershows ohne Publikumsbestrahlung.
Sachkundenachweis nach V-NISSG
Der Sachkundenachweis kann durch Besuch eines viertägigen Seminars und Bestehen der Prüfung erworben werden. Sie befähigt zur Durchführung von Lasershows ohne und mit Publikumsbestrahlung.
Der Befähigte mit Sachkundebestätigung kann auch eine Lasershow mit Publikumsbestrahlung durchführen, wenn ein Befähigter mit Sachkundenachweis diese vorbereitet und eingerichtet, sowie den Inhaber der Sachkundebestätigung unterwiesen hat.
Die V-NISSG konkretisiert die Anforderungen, die sich aus dem NISSG ergeben, und regelt Verantwortlichkeiten neu. Für Bediener von Showlaser-Systemen speziell gibt es neue Regelungen, die sich folgendermassen gliedern:
V-NISSG Art. 12 Veranstaltung ohne Laserstrahlung im Publikumsbereich
1.) Wer eine Veranstaltung ohne Laserstrahlung im Publikumsbereich durchführt, an welcher eine Lasereinrichtung der Klasse 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 betrieben wird, muss dafür eine Person nach Absatz 2 Buchstabe a einsetzen.
2.) Die Person, welche die Lasereinrichtung betreibt, muss:
a. über eine Sachkundebestätigung nach Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a oder einen Sachkundenachweis nach Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe b verfügen;
b. die Vorgaben nach Anhang 3 Ziffer 1.1 einhalten;
c. dem BAG spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung über dessen Meldeportal die Angaben nach Anhang 3 Ziffern 2.1 und 2.2 melden.
Neuregelung durch die V-NISSG als Ablösung der SLV
Die V-NISSG löst ab Dezember 2020 die SLV ab. Eine zentrale Neuerung dabei ist, dass die Anzeige von Lasershows nicht mehr auf kantonaler Ebene erfolgt (oder sogar auf Gemeindeebene, wie in einigen Kantonen gehandhabt), sondern auf Bundesebene direkt an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) über ein zentrales Meldeportal.
Ziel der Ausbildung
Erwerb der geschützten, eidgenössisch anerkannten Sachkundebestätigung für Veranstaltungen mit Laserstrahlung, ohne Publikumsbestrahlung. Nach V-NISSGZulassungsvoraussetzungen
Es müssen keine besonderen Voraussetzungen erfüllt sein. Mindestalter für die Teilnahme: 18 Jahre.
Über den Veranstaltungsort
<b>Zum Ausbildungsort:</b>
Winkler Livecom ist mit der bekannteste Name im Bereich Veranstaltungstechnik in der Schweiz. Umso mehr freuen wir uns, die Ausbildung zur Sachkundebestätigung für Veranstaltungen mit Laserstrahlung in den Räumen in Wohlen im Aargau durchführen zu können. Die Ausbildung richtet sich an alle Personen, die in der Schweiz Veranstaltungen mit Laserstrahlung durchführen möchten. <br><br>
Zusätzliche Informationen:
<h2>Ausbildungsinhalte</h2>
<ul>
<li>Rechtliche Grundlagen</li>
<li> Lasertechnik und Sicherheit</li>
<li> Gesundheitliche Auswirkungen</li>
<li> Meldung und Meldeportal V-NISSG</li>
<li> Praktische Grundlagen</li>
</ul>
Die Ausbildung besteht zur Hälfte aus Theorie und zur Hälfte aus einem praktischen Teil.<br>
<h2>Prüfung zur Sachkundebestätigung nach V-NISSG</h2>
Um die Prüfung zur Sachkundebestätigung ablegen zu können, ist der Besuch dieses Kurses Voraussetzung. Die Prüfung erfolgt im Anschluss an die Ausbildung und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
<br><br><br><b>Weitere Details sowie einen konkreten Ablaufplan und Vorbereitungsunterlagen erhalten Sie im Zuge der Anmeldung.</b>Bitte Sicherheitscode eingeben